zuletzt aktualisiert 7. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
- Recruiting-KI bleibt ein Hochrisiko-Thema
- Profiling wird zum entscheidenden Faktor
- Mitarbeitermanagement gerät stärker unter Beobachtung
- Mehr Klarheit, aber keine neuen Pflichten
- Human Oversight wird zum zentralen Compliance-Faktor
- Was HR-Verantwortliche jetzt tun sollten
- Fazit
Europäische Kommission veröffentlicht neue Orientierungshilfe zum AI Act – HR-Abteilungen sollten ihre KI-Systeme jetzt überprüfen
Die Europäische Kommission hat erstmals konkrete Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem EU AI Act veröffentlicht. Die am 19. Mai 2026 vorgelegten Entwürfe sollen Unternehmen dabei helfen zu beurteilen, welche KI-Anwendungen künftig den strengsten Anforderungen der europäischen KI-Regulierung unterliegen. Die Konsultation läuft noch bis zum 23. Juni 2026.
Für Personalabteilungen ist die Botschaft eindeutig: KI-Anwendungen im Recruiting, Talentmanagement und Workforce Management stehen künftig stärker im Fokus der Regulierung als viele Unternehmen bislang angenommen haben.

Recruiting-KI bleibt ein Hochrisiko-Thema
Besonders deutlich werden die Leitlinien bei der Bewerberauswahl. Die Kommission bestätigt eine weite Auslegung der Regelungen für Beschäftigung und Personalmanagement nach Anhang III des EU AI Acts.
Betroffen sein können unter anderem:
- KI-gestütztes CV-Screening
- Bewerber-Rankings
- Matching-Systeme
- Video-Assessments
- Automatisierte Eignungsbewertungen
- KI-gestützte Auswahlentscheidungen
Die Leitlinien machen deutlich, dass Unternehmen nicht allein durch eine menschliche Endentscheidung aus dem Hochrisiko-Bereich herausfallen. Entscheidend ist vielmehr, welchen Einfluss die KI auf die Entscheidungsvorbereitung und Bewertung von Kandidaten hat.
Profiling wird zum entscheidenden Faktor
Eine besondere Bedeutung erhält das Thema Profiling. Nach den Entwurfsleitlinien können KI-Systeme, die individuelle Bewertungen, Verhaltensprognosen oder Eignungseinschätzungen von Personen erstellen, weiterhin als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden.
Gerade moderne HR-Technologien arbeiten häufig mit solchen Verfahren – etwa bei Talent-Scoring, Potenzialanalysen oder automatisierten Empfehlungen für Personalentscheidungen. Experten sehen deshalb insbesondere Recruiting- und Talent-Management-Lösungen im Fokus der neuen Auslegung.
Mitarbeitermanagement gerät stärker unter Beobachtung
Die Leitlinien beschränken sich nicht auf den Bewerbungsprozess. Auch KI-Systeme zur Steuerung bestehender Arbeitsverhältnisse werden ausdrücklich adressiert.
Dazu zählen beispielsweise:
- Leistungsbewertung
- Aufgaben- und Schichtzuweisung
- Beförderungsentscheidungen
- Mitarbeiterüberwachung
- Kündigungs- und Trennungsprozesse
Die Kommission verfolgt dabei einen funktionalen Ansatz. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung eines Systems, sondern dessen tatsächlicher Einfluss auf Beschäftigte und arbeitsbezogene Entscheidungen.
Mehr Klarheit, aber keine neuen Pflichten
Die neuen Leitlinien schaffen keine zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen. Sie zeigen jedoch erstmals detailliert, wie die Kommission die bestehenden Regelungen des AI Act auslegen will. Für Unternehmen entsteht dadurch mehr Rechtssicherheit bei der Einordnung ihrer Systeme. Gleichzeitig wird deutlich, dass zahlreiche HR-Anwendungen künftig unter die strengsten Compliance-Anforderungen des AI Act fallen könnten.
Die Leitlinien sind derzeit noch nicht endgültig verabschiedet. Dennoch gelten sie bereits als wichtige Orientierung für Unternehmen, da sie die spätere Aufsichtspraxis maßgeblich prägen dürften.
Human Oversight wird zum zentralen Compliance-Faktor
Die neuen Leitlinien der Europäischen Kommission verdeutlichen, dass die regulatorische Bewertung von KI-Systemen im Personalwesen nicht allein von der finalen Entscheidung abhängt. Entscheidend ist vielmehr, welchen Einfluss ein KI-System auf die Bewertung, Priorisierung oder Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern ausübt. Gerade deshalb können Recruiting-Anwendungen auch dann als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden, wenn am Ende noch ein Mensch beteiligt ist.
Diese Sichtweise wird auch durch aktuelle Diskussionen rund um die praktische Umsetzung des AI Act gestützt. Menschliche Kontrolle darf nicht mit einer bloßen Freigabe von KI-Ergebnissen verwechselt werden. Eine wirksame Aufsicht beginnt bereits bei der Auswahl, Konfiguration und Überwachung der eingesetzten Systeme. Unternehmen müsstn verstehen können, welche Daten verwendet werden, wie Bewertungen zustande kommen und ob die Entscheidungslogik nachvollziehbar bleibt.
Besonders kritisch wird dies bei komplexen HR-Technologien, die verschiedene KI-Komponenten miteinander kombinieren. Wenn Unternehmen die zugrunde liegenden Bewertungsprozesse nicht mehr nachvollziehen können, entsteht ein Governance-Risiko – selbst dann, wenn formell eine menschliche Endentscheidung vorgesehen ist.
Auch aktuelle Branchenempfehlungen weisen in dieselbe Richtung. In seinem Leitfaden zu DORA, DSGVO und KI-Verordnung beschreibt Bitkom „wirksame menschliche Kontrolle“ als einen zentralen Baustein eines integrierten Compliance-Rahmens. Regulierung soll demnach nicht isoliert entlang einzelner Gesetze umgesetzt werden, sondern über gemeinsame Governance-Strukturen, klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Prozesse und nachvollziehbare Kontrollmechanismen erfolgen.
Für Personalabteilungen bedeutet dies einen grundlegenden Perspektivwechsel. Die Herausforderung besteht künftig nicht mehr allein darin zu bestimmen, ob ein Recruiting-System als Hochrisiko-KI einzustufen ist. Ebenso wichtig wird die Frage, ob Organisationen nachweisen können, dass menschliche Kontrolle tatsächlich wirksam ausgeübt wird. Dazu gehören Transparenz über eingesetzte Systeme, dokumentierte Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Entscheidungswege sowie die Möglichkeit, KI-Ergebnisse zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Damit entwickelt sich der AI Act zunehmend von einer technischen Regulierung zu einer Governance-Aufgabe für das Personalmanagement. Wer frühzeitig entsprechende Strukturen aufbaut, wird die künftigen Compliance-Anforderungen nicht nur leichter erfüllen, sondern auch Vertrauen bei Bewerbenden, Beschäftigten und Aufsichtsbehörden schaffen.
Was HR-Verantwortliche jetzt tun sollten
Personalabteilungen sollten die Veröffentlichung zum Anlass nehmen, ihre KI-Landschaft systematisch zu überprüfen:
- Welche KI-Systeme werden im Recruiting eingesetzt?
- Werden Bewerber oder Mitarbeitende automatisiert bewertet?
- Kommen Profiling- oder Scoring-Mechanismen zum Einsatz?
- Sind Governance-, Dokumentations- und Kontrollprozesse vorhanden?
Der AI Act entwickelt sich damit zunehmend von einem IT- und Compliance-Thema zu einer strategischen Herausforderung für das Personalmanagement. Wer heute Transparenz über seine eingesetzten KI-Systeme schafft, wird die kommenden regulatorischen Anforderungen deutlich leichter erfüllen können.
Fazit
Mit den neuen Leitlinien sendet die Europäische Kommission ein klares Signal: KI-Anwendungen im Recruiting und Personalmanagement gehören zu den sensibelsten Einsatzbereichen künstlicher Intelligenz. Für HR-Verantwortliche steigt damit die Verantwortung, den Einsatz entsprechender Systeme frühzeitig zu prüfen, Risiken zu bewerten und geeignete Governance-Strukturen aufzubauen. Die jetzt gestartete Konsultation bietet Unternehmen zudem die Möglichkeit, die endgültige Ausgestaltung der Leitlinien aktiv mitzugestalten.









